Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin



Wahlärztin

Die Tätigkeit als Wahlärztin begründet sich auf dem Recht der Patientin/des Patienten, eine Ärztin/einen Arzt frei wählen zu können. Sie benötigen keine Überweisung oder Bewilligung.

Für meine Tätigkeit als Wahlärztin erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie zwecks Kostenrückerstattung gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Je nach Krankenkasse und erbrachter Leistung werden in der Regel zwischen 40% und 90% des Betrages rückerstattet.

Ihre Vorteile

  • Freie Wahl der Ärztin/des Arztes
  • Flexible und rasche Terminvergabe ohne lange Wartezeiten
  • Ausreichend Zeit, um auf Ihre individuellen Fragen und Probleme einzugehen
  • Diskretion – niemand muss von Ihrer Behandlung erfahren

Absageregelung

Termine können bis 48 Stunden zuvor abgesagt werden, ohne dass ein Honorar verrechnet wird.